Grundsätze für die Textbearbeitung im Fachbereich Historische Hilfswissenschaften
 
Die Grundsätze für die Textbearbeitung im Fachbereich Historische Hilfswissenschaften sind überarbeitet worden.
 
Grundsätze für die Textbearbeitung
im Fachbereich Historische Hilfswissenschaften
(Stand: 13.01.2005)
 
Eine Textbearbeitung sollte aus folgenden Teilen bestehen:
I. Der Formalbeschreibung
II. Der Transkription
III. Dem textkritischen Apparat
IV. Dem Regest
 
I. Formalbeschreibung
Die Formalbeschreibung enthält:
 
1. Fundort und Signatur,
2. Klassifikation und Entstehungsstufe,
3. Angaben zum Beschreibstoff und zur Beschriftung,
4. Beschreibung von Siegeln, Signeten etc.,
5. [u.U. Hinweise auf Rand- und Rückvermerke sowie auf weitere aufgesetzte Schreiben].
 
II. Transkription
Für die Transkription gilt grundsätzlich:
 
Der Text wird zeilengetreu übertragen.
Der Text wird vom Buchstabenbestand ausgehend gemäßigt normalisiert abgeschrieben.
 
Dabei sind besonders zu beachten:
1. Groß- und Kleinschreibung
a)    Satzanfänge, Namen und alle Bezeichnungen für Gott werden stets groß geschrieben.
       Zu den Namen zählen auch die Bezeichnungen von Fest-, Feier- und Wochentagen sowie von Monaten.
b)    In lateinischen Texten werden zudem von Ortsnamen abgeleitete Adjektive groß geschrieben.
c)    Alle übrigen lateinischen Worte unabhängig von ihrer Entstehungszeit und Worte in deutschen
       Texten bis ca. 1700 werden klein geschrieben.
d)   Bei deutschen Texten nach ca. 1700 wird bei allen übrigen Wörtern die Groß- und Kleinschreibung
       der Vorlage übernommen.
 
2. Normalisierungen einzelner Buchstaben
a) Unterlängen bei „i“, „s“ und „z“ werden nicht berücksichtigt.
b) „u“ und „v“ sowie „i“ und „j“ werden nach ihrem Lautwert transkribiert. Wenn sie sich nicht klar unterscheiden lassen,
     werden „c“ und „t“ in deutschen Texten einheitlich im ganzen Text nach ihrem Lautwert transkribiert, in lateinischen
     Worten nach der klassischen Schreibung. „J“ wird in lateinischen Texten, auch in Namen, in „I“ normalisiert.
c) Wenn sie im Schriftbild nicht eindeutig zu unterscheiden sind, werden „cz“ und „tz“ für den gesamten Text einheitlich 
     transkribiert. In der Regel ist dann bis 1550 „cz“ und nach 1550 „tz“ anzunehmen.
d) Übergeschriebene Zeichen (z.B.: „e”, „o”, „^“ ) werden, soweit es sich nicht um Kürzungszeichen handelt, in die
     Transkription übernommen. Dabei gelten zwei aufsteigende Punkte über Vokalzeichen - außer bei „y“ - als ein   
     übergeschriebenes „e“.
e) Arabische und römische Zahlzeichen werden vorlagengetreu wiedergegeben. Ein Punkt nach einer Grundzahl bleibt
     in der Transkription unberücksichtigt. Nach einer Ordnungszahl wird stillschweigend ein Punkt gesetzt (z.B.: 8bris, 
     MCCLI, M° CC°X°primo, 16ten Mai 1877, 4.6.1555, 4 Malter, 17./1.2002).
 
3. Getrenntschreibung - Zusammenschreibung
     Die Getrennt- oder Zusammenschreibung einzelner Worte erfolgt einheitlich für den gesamten Text entweder strikt
     nach der Vorlage oder strikt normalisiert nach den Regeln der heutigen Rechtschreibung.
 
4.  Interpunktion
      Die Interpunktion soll in Anlehnung an den heutigen Gebrauch geschehen und das Verständnis des Textes erleichtern. 
      Klammerzeichen der Vorlage werden als runde Klammern wiedergegeben.
 
5.  Unterstreichungen, Punktierungen usw.
      Zeichen der Hervorhebung (z.B.: Unterstreichungen, Punktierungen, Markierungen usw.) sind nicht in den Text zu
      übernehmen, sondern im textkritischen Apparat anzugeben.
 
6.  Kürzungen und Zerschreibungen
     Kürzungen und Zerschreibungen sind stillschweigend aufzulösen. Bei nicht eindeutig aufzulösenden Abkürzungen
     und Zerschreibungen ist die wahrscheinlichste Auflösung in den Text zu übernehmen.
     Der gelesene Buchstabenbestand und eine mögliche alternative Auflösung können im textkritischen Apparat
     angeführt werden.
 
7.  Streichungen und Verschreibungen
     Streichungen und offensichtliche Verschreibungen sind im Text nicht zu berücksichtigen, jedoch im textkritischen
     Apparat aufzuführen.
 
8.  Einfügungen und Korrekturen
     Einfügungen und Korrekturen sind mit ihrer letztgültigen Form in die Abschrift zu übernehmen und im textkritischen
     Apparat kenntlich zu machen.
 
9.  Ergänzungen des Textes
      Ergänzungen des Textes durch den Bearbeiter sind in eckigen Klammern anzugeben.
 
 
III.  Textkritischer Apparat
1. Der textkritische Apparat besteht aus:
a.  Den textkritischen Fußnoten (gekennzeichnet durch hochgestellte Kleinbuchstaben), in denen alle oben genannten
     Varianten, Streichungen oder Anmerkungen zur Schreibweise einzelner Buchstaben oder Wörter angemerkt werden.
b.  Den sachlichen Anmerkungen (gekennzeichnet durch hochgestellte arabische Zahlen), in denen Hinweise auf den
      Inhalt (z.B.: biographische Angaben) gegeben werden können.
2. Zitierte Textpassagen werden mit Anführungszeichen gekennzeichnet.
 
 
 
IV. Regest
Beim Regest kann es sich um ein Kopf-, Kurz- oder Vollregest handeln.
1. Das Kopfregest
a. Das Kopfregest führt links eine Nummer und rechtsbündig Ort und Datum des Stückes auf und zwar in der Reihenfolge:
    Ort, Jahr, Monat (ausgeschrieben), Tag.
b. Es nennt in dieser Reihenfolge: Aussteller/Absender und Empfänger. 
c. Es gibt so kurz wie möglich den Hauptgegenstand des Schreibens wieder.
 
2. Das Kurzregest
a. Das Kurzregest führt links eine Nummer und rechtsbündig Ort und Datum des Stückes auf und zwar in der Reihenfolge:
    Ort, Jahr, Monat (ausgeschrieben), Tag.
b. Es nennt Aussteller/Absender und Empfänger, sowie die Hauptnamensinformationen und die Hauptsachinformationen.
d. Namen werden, wenn möglich, normalisiert, ohne Angabe der Originalschreibweise
e. Es folgen Angaben zu den angekündigten Beglaubigungsmitteln.
f.   Es folgt das Datum im Originalwortlaut.
 
3. Das Vollregest
a. Das Vollregest führt links eine Nummer und rechtsbündig Ort und Datum des Stückes auf und zwar in der Reihenfolge:
     Ort, Jahr, Monat (ausgeschrieben), Tag.
b. Es enthält alle Namensinformationen und alle Sachinformationen.
c. Namen werden, wenn möglich, auf die heutige Schreibweise normalisiert, wobei sämtliche Varianten der
    Originalschreibweise in Klammern anzugeben sind.
d. Es ist möglichst der Indikativ zu verwenden und im objektiven Stil zu formulieren.
e. Textpassagen können als Zitat in Klammern dem Regest hinzugefügt werden.
f.   Es folgen Angaben zu den angekündigten Beglaubigungsmitteln.
g.  Es folgt das Datum im Originalwortlaut.
 
 
 

© 2009    E-Mail , Stand: 06.07.2009