Optionen der Antragstellung


Es gibt zwei Optionen für die Antragstellung gegenüber der DFG. Den Archiven steht es dabei völlig frei, für welche Variante sie sich entscheiden.

Archiv als alleiniger Antragsteller
In diesem Fall kann ein Archiv unterstützende Dienstleistungen der Koordinierungsstelle bei der Antragstellung, bei der Vergabe  und bei der Abwicklung eines Retrokonversionsauftrags in Anspruch nehmen. Die Vergabe und Abnahme der Leistung bleibt jedoch in der Verantwortung des Archivs. Die Qualitätskontrolle der konvertierten Findmittel im Sinn der DFG muß über die Koordinierungsstelle erfolgen.

Archiv und Archivschule als Mitantragstellerinnen
Falls die Archivschule als Trägerin der Koordinierungsstelle als Hauptantragstellerin auftritt, kann sie die gesamte organisatorische Abwicklung von der Ausschreibung bis zur finanziellen Abwicklung mit der DFG übernehmen.


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© 2008 E-Mail  E-Mail , Stand: 13.03.2008