Unterlagen für die Antragstellung
Musterantrag
Der Musterantrag basiert auf dem
Leitfaden zur Antragstellung im Bereich Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) der DFG.
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Musterantrag hier herunterladen (Stand 19.10.2011)
Die folgenden Formulare dienen der Erhebung der zur Antragstellung nötigen Informationen:
Formular 1 (Angaben zum Antragsteller)
Dieses Formular wird einmal je Antragsteller ausgefüllt und dem Antrag an die DFG als Anlage beigefügt.
>> Formular 1 hier herunterladen (Stand 24.4.2008)
Formular 2 (Angaben zu den Findmitteln)
Formular 2 muß für jedes Findmittel des Förderanteils einmal ausgefüllt und dann mit einem passenden Namen (z.B. "Formular_2" + Bestandsname oder Signatur) abgespeichert werden. Die Angaben werden sowohl für den Antrag und die Entscheidung durch die DFG verwendet, als auch für die Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten bei der Vergabe.
Dieses Formular sollte durch einige Beispielseiten aus dem jeweiligen Findbuch ergänzt werden (Bilddatei, z.B. jpg). Dabei ist es wichtig, daß Sie bei heterogenen Findmitteln Beispielseiten aus jedem Teil des Findmittels wählen. Bei einem klassischen dreiteiligen Findbuch sollten Sie also Beispielseiten mit Urkunden-, Amtsbuch- und Aktenverzeichnungen beilegen; bei disparaten Findmitteln mit variierender Druckqualität Beispielseiten mit guter und schlechter Qualität. Soll ein Index mit konvertiert werden, sollten Sie überprüfen, ob sich die Angaben auf Signaturen oder auf Seitenzahlen beziehen (letzteres kann nicht konvertiert werden) und auch hiervon eine Beispielseite scannen. Sollten die Findmittel sonstige Besonderheiten aufweisen, die eine größere Nachbearbeitung während der Retrokonversion erfordern, sollten Sie das unbedingt zusätzlich vermerken, da dies die Kosten erhöhen kann.
Formular 2a für maschinenschriftliche Findmittel:
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Formular 2a hier herunterladen (Stand 1.9.2008)
Formular 2b für handschriftliche Findmittel:
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Formular 2b hier herunterladen (Stand 1.9.2008)
Formular 3
Elemente der Verzeichnungseinheiten
Formular 3 muß erst nach der Antragsbewilligung vorliegen. Es muß ebenfalls für jedes Findmittel des Förderanteils ausgefüllt und dann mit einem passenden Namen abgespeichert werden. Zunächst muß nur in Spalte C "ja" eingetragen werden, wenn das entsprechende Element im Findmittel vorhanden ist. Dieses Formular dient anschließend als Mapping und Basis für die Erfassungsanweisungen an die Dienstleister.
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Formular 3 hier herunterladen (Stand 10.09.2009)
Verpflichtungserklärung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die DFG knüpft die Inanspruchnahme von Mitteln der DFG an die Umsetzung und Einhaltung der Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Die Grundsätze sind in den Empfehlungen vom 8. Dezember 1997 der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" zusammengefasst und
hier einsehbar.
Bei kleineren Einrichtungen, deren Hauptschwerpunkt nicht auf der Forschung liegt, ist die Umsetzung im Wege einer sogenannten Verpflichtungserklärung möglich. Die Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung kommt für Archive nur dann in Frage, wenn nicht mehr als 6-8 Wissenschaftler in der jeweiligen Einrichtung überwiegend wissenschaftlich/ forschend tätig sind. Die zu benennende unabhängige Vertrauensperson, insbesondere als Ansprechpartner für Fragen guter wissenschaftlicher Praxis, sollte möglichst nicht ein Mitglied der Leitungsebene der Einrichtung sein, um die Situation zu vermeiden, dass es im - unwahrscheinlichen - Falle eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu einer Doppelbefassung mit der Angelegenheit in der Funktion als Vertrauensperson und als Leiter der Einrichtung, der eventuelle Sanktionen auszusprechen hätte, käme. Es bietet sich bspw. an, ein Mitglied eines möglicherweise bestehenden wissenschaftlichen Beirates, der mit den Verhältnissen an der Einrichtung vertraut ist, als Vertrauensperson zu berufen.
Für weitere Fragen steht Ihnen auch die
DFG zur Verfügung.
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Verpflichtungserklärung hier herunterladen