Ergebnisse des Gesprächs zwischen ARK und DFG am 19. Februar 2008
Ziel des Gesprächs zwischen ARK und DFG war die genauere Definition der Rahmenbedingungen des Förderprogramms Retrokonversion sowie die Vereinfachung einiger Arbeitsabläufe auf Seiten der antragstellenden Archive. An dem Gespäch beteiligt waren
auf Archivseite Dr. Andreas Hedwig (Staatsarchiv Marburg), Prof. Dr. Robert Kretzschmar (Landesarchiv Baden-Württemberg), Prof. Dr. Wilfried Reininghaus (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen) sowie für die Koordinierungsstelle Retrokonversion Dr. Frank Bischoff. Die DFG-Geschäftsstelle wurde durch Dr. Ralf Goebel, Ulrike Hintze und Dr. Anne Lipp vetreten.
In dem mehrstündigen Gespräch wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
- Zeitliche Grenzen für die DFG-Anerkennung von Eigenleistungen:
Anrechenbar als Eigenleistung ist die Retrokonversion von Findmitteln ab dem Zeitpunkt der Bewilligung eines Projektantrags. Im Antrag können die Archive einen Zeitraum von bis zu drei Jahren für die Erbringung der Eigenleistung definieren. Vor dem Abschluß eines Retrokonversionsprokekts und dem Abschluß der Eigenleistung ist kein weiterer Antrag möglich.
- Umfang der Förderanträge:
Ein antragstellendes Archiv muß nicht in einem Großprojekt die Retrokonversion aller seiner Findmittel beantragen. Es sollte im Antrag jedoch ein Überblick über die Gesamtmenge der Findmittel gegeben werden, außerdem sollten die beantragten Findmittel eine inhaltlich sinnvolle Einheit bilden.
- Archivschule Marburg als Mitantragstellerin:
Es steht den Archiven frei, die Archivschule Marburg als Trägerin der Koordinierungsstelle Retrokonversion bei einem Antrag zu beteiligen. Wenn die Archivschule als Hauptantragsstellerin auftritt, kann die Koordinierungsstelle die Auftragsvergabe für das betreffende Archiv abwickeln.
- Förderung der Retrokonversion in Eigenleistung durch Archive
Archive können Förderung für die Retrokonversion im eigenen Haus beantragen, wenn dies nachweislich nicht teurer ist als eine Vergabe der Retrokonversion nach außen. Dies kann z.B. durch das Vorlegen von zwei Kostenvoranschlägen von Dienstleistern geschehen oder auf der Basis anerkannter und überprüfbarer Erfahrungswerte, die die Koordinierungsstelle voraussichtlich ab 2009 zur Verfügung stellen kann. Auch bei dieser Fördervariante muß das Ergebnis in einem der beiden Austauschformate vorgelegt werden; die abschließende Qualitätskontrolle ist durch die Koordinierungsstelle vorzunehmen.
- Prioritätenliste:
Die Koordinierungsstelle wird kein Ranking der Anträge durchführen, sondern lediglich – gemeinsam mit den Pilotierern entwickelte und in der Archivgemeinschaft kommunizierte – Kriterien hierzu vermitteln. Die DFG betont die Möglichkeit, Anträge auch wegen zu geringer Bedeutung der Findmittel bzw. der betreffenden Archivbestände abzulehnen.
- ArchivportalD des Bundesarchivs:
Alle Beteiligten sind sich einig darüber, daß die geförderten und in Eigenleistung konvertierten Findmittel in ein übergreifendes Portal eingespeist werden sollen. Um dies gewährleisten zu können, ist es wichtig, die Austauschformate EAD und SAFT einheitlich zu verwenden.
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, Stand: 11.12.2008