Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (DFG)


Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) knüpft die Inanspruchnahme von Mitteln der DFG an die Umsetzung und Einhaltung der Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Diese Grundsätze sind in den Empfehlungen vom 8. Dezember 1997 der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" zusammengefasst und im Internet einsehbar.

Bei kleineren Einrichtungen, deren Hauptschwerpunkt nicht auf der Forschung liegt, ist die Umsetzung im Wege einer sogenannten Verpflichtungserklärung möglich, in der die Einrichtung sich und ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung der Regeln zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet und einen Ansprechpartner für Fragen guter wissenschaftlicher Praxis bestellt.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen die DFG und die Koordinierungsstelle Retrokonversion gern zur Verfügung.


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© 2010 E-Mail , Stand: 12.03.2010