




Für die Beratung der Behörden sind die jeweiligen Archive zuständig. Dies sind bei:
• Bundesbehörden → Bundesarchiv
• Behörden der jeweiligen Bundesländer → Staatsarchive
• Kirchliche Institutionen → Kirchenarchive
• Kommunen → Kommunalarchive
Das Bundesarchiv berät die Stellen und Einrichtung des Bundes einerseits in Fragen der Schriftgutverwaltung für die papiergebundene Aktenführung und andererseits beim Übergang zur elektronischen Akte. Diese allgemeinen Beratungsleistungen sind rechtlich in § 2 Abs. 10 Bundesarchivgesetz verankert. Sie umfassen in der Praxis Schulungen, Workshops und Informationsveranstaltungen sowie die Begleitung von Projekten in der Schriftgutverwaltung bzw. zur Einführung von Vorgangsbearbeitungssystemen. Für die Umstellung auf die elektronische Aktenführung existiert im Bundesarchiv das Team der Behördenberatung elektronische Akten (BBeA) der Abteilungen Bundesrepublik Deutschland und Militärarchiv, das für die Transformationsphase, die elektronische Aktenführung und die spätere Aussonderung elektronischer Akten beratend zur Seite steht: www.bundesarchiv.de/beratung/behoerden/elektronische_unterlagen/index.html.de
Für die Behörden der jeweiligen Bundesländer sind dagegen die staatlichen Archive zuständig. So beraten beispielweise die staatlichen Archive Bayerns (www.gda.bayern.de) gemäß BayArchivG (Art. 4 Abs. 5) die Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen. Dieser gesetzliche Auftrag erstreckt sich auch auf die elektronische Aktenführung. Die stattlichen Archive haben bereits vor einigen Jahren an alle bayerischen Behörden gerichtete Empfehlungen bzgl. digitaler Unterlagen herausgegeben. Derzeit wird eine Handreichung für die bayerischen Landratsämter erarbeitet, die im Laufe des Jahres 2010 online zur Verfügung stehen soll. An der Bayerischen Verwaltungsschule (www.bvs.de) finden regelmäßig (jährlich 1-2 x) Wochenkurse zur Schriftgutverwaltung statt, die sich insbesondere an Registratoren und andere Mitarbeiter der bayerischen Behörden richten.
In ähnlicher Weise bietet das Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg in der Zentralen Fortbildung für die hamburgische Verwaltung Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen an. Erste Informationen hierzu und zur Schriftgutverwaltung können die hamburgischen Behörden und andere Interessierte abrufen unter http://www.hamburg.de/schriftgutverwaltung/290012/schriftgutverwaltung-start.html .
In zahlreichen Archiven sind die Beratungsangebote derzeit noch im Aufbau. Eine Zusammenstellung der Archive, an die Sie sich wenden können, finden Sie hier.
Darüber hinaus gibt es weitere Institutionen, die Schulungen anbieten. Dies sind:
• Archivschule Marburg: Angebot von dreitägigen Grundkursen GK 7-1 und GK 7-2 „Praxis der Schriftgutverwaltung“ sowie des Aufbaukurses „Archivische Beratung bei der Schriftgutverwaltung“, der sich speziell an Archivare wendet (/uploads/Fortbildung/fobi10.pdf)