Weglegesache

Dokument oder Vorgang, der für eine gegebene Behörde von keinem oder nur sehr untergeordnetem Interesse ist und daher von einer dazu berechtigten Person durch Anbringen einer entsprechenden Verfügung als W. eingestuft und nach Ablauf einer bestimmten, in der Regel ein Jahr dauernden Frist ohne weitere Prüfung vernichtet werden kann. W.n müssen folglich dem zuständigen Archiv nicht zur Übernahme angeboten werden. Die Einstufung als W. ist ein Instrument der Schriftgutverwaltung, das typischerweise in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt wird.

Literatur: Angelika Menne-Haritz, Schlüsselbegriffe der Archivterminologie. Lehrmaterialien für das Fach Archivwissenschaft. 3., durchges. Aufl. Marburg 2000 (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg; 20); Steffen Schwalm/Rainer Ullrich (Hrsg.), LDA – Lexikon Dokumentenmanagement und Archivierung, Berlin 2008.