Modulbeschreibungen
Modulbezeichnung: R-M2 Rechtliche Grundlagen
1. Lehrveranstaltungen des Moduls
Zum Modul gehören fünf Veranstaltungen im Umfang von 5 SWS:
| Sigle |
Veranstaltungsname |
U-Std. |
| R-M 2.1 |
Rechtliche Grundlagen des Records Managements und juristische Methodenlehre |
14 |
| R-M 2.2 |
Rechtliche Grundlagen im Bereich der Wirtschaft |
14 |
| R-M 2.3 |
Datenschutz-, Informationsfreiheits- und Archivgesetze |
14 |
| R-M 2.4 |
Urheberrecht |
14 |
| R-M 2.5 |
Übung zu den rechtlichen Grundlagen des Records Ma-nagements |
14 |
2. Lehrinhalte
Die Studierenden lernen das Recht, das sich auf Aufbewahrung, Sicherung und Nutzung von Schriftgut bezieht, insbesondere im Hinblick auf die Außenbeziehungen zu Verwaltung, Justiz und Bürgern kennen. Deswegen werden neben der allgemeinen und beson-deren Datenschutzgesetzgebung, der Informationsfreiheitsgesetzgebung und dem Urheberrecht auch das Verwaltungsrecht, das Archivrecht und die gesetzlichen Regelungen, die sich für die Aufbewahrung privatwirtschaftlichen Schriftguts aus dem Handelsgesetzbuch etc. ergeben, behandelt.
3. Lernziele/Kompetenzen
Die Studierenden besitzen einen guten Überblick über schriftgutbezogenes Recht und sind imstande, wohlüberlegt rechtliche Entscheidungen zur Aufbewahrung und Benutzung mündlich, wie auch in schriftlichen Bescheiden zu treffen. Sie können die wesentlichen rechtlichen Grundlagen benennen und beherrschen insbesondere die für die Schriftgutverwaltung relevanten Normen.
Die Studierenden sind in der Lage, neue rechtliche Anforderungen auf ihre Bedeutung für und ihre Auswirkungen auf die Schriftgutverwaltung zu beurteilen. Auch können sie rechtliche Argumentationen gegenüber Management und Mitarbeitern mit Überzeugungskraft vorbringen.
4. Lehr- und Lernformen; Veranstaltungstypen
Vorlesung, Übung.
5. Voraussetzung für die Teilnahme
Zulassung zum Studiengang.
6. Anzahl Einzelleistungen
Eine benotete Einzelleistung.
7. Prüfungsformen
Die Studierenden müssen eine Klausur schreiben.
8. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Voraussetzung für die Vergabe der insgesamt 5 LP ist über die regelmäßige Teilnahme hinaus die regelmäßige Vor- und Nachbereitung der Fallbeispiele sowie das Bestehen der Klausur.
9. Noten
Die Notenvergabe erfolgt nach § 16 der Studien- und Prüfungsordnung.
10. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Die 5 Leistungspunkte berechnen sich wie folgt:
• Präsenzzeit: 5 SWS = 70 Stunden
• Vor- und Nachbereitung = 75 Stunden
• Klausur = 5 Stunden
Gesamter Workload und Leistungspunkte: 150 Stunden = 5 LP
11. Dauer des Moduls
Das Modul erstreckt sich über zwei Semester (WS I /SS I).
12. Fachgebiet
Verwaltungswissenschaft.
13. Modulverantwortlicher
Prof. Dr. Rainer Polley
© 2012 K.Uhde, Stand: 12.01.2012