Die Archivschule Marburg verpflichtet sich, zum Infektionsschutz vor dem COVID-19-Virus gegenüber Teilnehmenden in Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Studierenden sowie Mitarbeitenden und Gästen die nachfolgenden Regelungen im Fort- und Weiterbildungsbetrieb umzusetzen. Grundlage sind die einschlägigen Verordnungen des Landes Hessen sowie die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Für Veranstaltungen in externen Räumlichkeiten gilt im Zweifelsfall immer das Hygienekonzept der Institution, die das Hausrecht ausübt.
Alle Teilnehmenden und Dozent*innen werden vor Anreise über diese Regeln informiert und vor Beginn der Veranstaltung in die Regelungen eingewiesen. Gästen, die den Regeln bewusst zuwiderhandeln, ist im Rahmen des Hausrechts der Zugang zum Gebäude zu verwehren.
Zuständiger Ansprechpartner für Fragen zu diesem Hygienekonzept ist der Referent für Fort- und Weiterbildung der Archivschule Marburg, Herr Christian Rausch, Tel. (06421) 16971 34, E-Mail: christian.rausch@staff.uni-marburg.de
Alle Personen, die sich im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Gebäude der Archivschule Marburg oder hierzu bereitgestellten Räumlichkeiten aufhalten, sind verpflichtet, die geltenden Hygieneregeln zu beachten.
Im Fall von Symptomen, die den Verdacht einer Infektion mit Covid-19 nahelegen (Fieber, Atemwegssymptome etc.) ist das Betreten der Archivschule verboten, sofern nicht durch ärztliche Untersuchung oder einen gültigen PCR- oder Antigen-Schnelltest die Unbedenklichkeit bescheinigt werden kann. PCR-Tests dürfen zu Veranstaltungsbeginn höchstens 48 Stunden alt sein, Antigen-Schnelltests höchstens 24 Stunden. Selbsttests sind nicht zulässig.
Bitte desinfizieren Sie sich beim Betreten des Gebäudes die Hände. Spender mit Desinfektionsmitteln stehen an den drei Eingängen und auf den Toiletten zur Verfügung.
Während des Aufenthalts im Gebäude empfehlen wir in allen Situationen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann, eine FFP2- oder medizinische Maske zu tragen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere, insbesondere in engen Durchgängen und im Kursraum.
Im Kursraum besteht in der Regel nicht die Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten. Die Kursräume sind daher möglichst durchgehend zu lüften. Zusätzlich besteht in vielen Räumen eine technische Unterstützung durch Luftfilteranlagen und CO2-Ampeln.
Bitte achten Sie insbesondere in den Pausen im Eigeninteresse sowie aus Rücksicht auf andere auf ausreichend Abstand und/oder das Tragen der Maske. Bitte achten Sie insbesondere vor dem Kaffeeautomaten und dem Wasserspender auf ausreichende Abstände.
Im Aufzug besteht Maskenpflicht, die gleichzeitige Nutzung ist auf maximal zwei Personen beschränkt.
In den Kursräumen der Philipps-Universität in der Gutenbergstraße 29a ist das Essen im Seminarraum nicht gestattet. Anstelle von Desinfektionsspendern verweist die Philipps-Universität auf eine gründliche Reinigung mit Wasser und Seife in den Toilettenräumen.