Hier finden Sie eine Übersicht über die relevanten Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
Ausbildung als Archivarin oder Archivar: Höherer Dienst
Das zweijährige modularisierte Referendariat gliedert sich in einen 8 Monate umfassenden berufspraktischen Ausbildungsteil, die 12 Monate langen Fachstudien an der Archivschule Marburg und die abschießende viermonatige Transfer- und Prüfungsphase. Voraussetzung für die Aufnahme der Ausbildung ist der Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums. Weitere erwünschte Voraussetzungen werden u.U. in den jeweiligen Ausschreibungen genannt.
Die Gesamtausbildung beginnt mit dem acht Monate umfassenden Block im Ausbildungsarchiv, in den in den meisten Ausbildungsarchiven ein Praktikum in einem anderen Archiv und in einer Behörde integriert sind. Hier sind vier Module zu absolvieren.
Im Anschluss finden 12 Monate lang die Fachstudien statt, zu dem sich die Studierenden von Bund, Ländern und Kommunen zur gemeinsamen theoretischen Ausbildung an der Archivschule Marburg zusammenkommen. In den Fachstudien sind neun Module zu absolvieren.
Das letzte Vierteljahr besteht aus der dreimonatigen Transferphase als letztem Modul und einer kurzen abschließenden Laufbahnprüfung, die aus der Leitungsübung und einer mündlichen Prüfung besteht.
▶
Inhalte der Fachstudien – theoretische Ausbildung an der Archivschule Marburg
- Archivwissenschaft (u.a. digitale Archivierung, archivische Fachanwendungen, Überlieferungsbildung, Erschließung und Bestandserhaltung, Öffentlichkeitsarbeit)
- Verwaltungswissenschaft (Archivmanagement, elektronische Verfahren in der Verwaltung, Haushalt- und Personalführung, Behördenorganisation, Records Management)
- Rechts-, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte
- Archivrecht (archivrechtliche Grundlagen, Datenschutz- und Urheberrecht)
- Archivalienkunde vom Mittelalter bis zur Gegenwart
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Bewerbungsadressen
Ausschreibungen zu Ausbildungsplätzen finden sie auf unserem Stellenmarkt.