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Inhouse-Fortbildungsveranstaltung zum neuen Archivgesetz von Baden-Württemberg

22. Januar 2026

Gruppenphoto - Fortbildungsveranstaltung in Reutlingen

Gruppenfoto - Fortbildungsveranstaltung in Reutlingen. Foto: Unbekannter Fotograf

Seit rund einem halben Jahr gilt in Baden-Württemberg ein neues Archivgesetz. Die Archivschule Marburg veranstaltete dazu eine Inhouse-Fortbildung, die am 22. und 23. Januar in Reutlingen durchgeführt wurde. Dozent war Prof. Dr. Thomas Henne.

Im Anschluss an einen Vortrag Prof. Hennes auf dem letzten Südwestdeutschen Archivtag entstand die Idee einer Vertiefung, denn das neue Archivgesetz in Baden-Württemberg unterscheidet sich wesentlich von dem bisherigen Gesetz – notwendigerweise, denn im Kern stammte das alte Gesetz noch immer aus dem Jahr 1987.

In einer zweitägigen Fortbildungsveranstaltung konnte nun Prof. Henne mit den teilnehmenden Kommunalarchivarinnen und -archivaren die Änderungen vertieft besprechen. Zudem war es nun auch möglich, Verzahnungen mit dem Datenschutzrecht zu diskutieren.

Im Landratsamt von Reutlingen ergab sich mit den zwanzig Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine erfreulich lebhafte und auch für den Dozenten lehrreiche Veranstaltung – letzteres schon deshalb, weil einige Regelungen im neuen Gesetz ein Novum sind und also noch kaum Literatur zur Verfügung steht. Zum Beispiel kann gemäß dem Gesetz (nur!) das Landesarchiv die Herausgabe von Archivgut, das „entfremdet“ wurde, von Besitzern verlangen.

Im Februar wird diese Veranstaltung im Fortbildungsprogramm der Archivschule online wiederholt (dieser Kurs ist bereits ausgebucht) und im Vorfeld des nächsten Südwestdeutschen Archivtages in Singen (Hohentwiel) am 17./18. Juni eine weitere solche Inhouse-Veranstaltung angeboten.